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Hausordnung

HAUSORDNUNG DER PENSION „MORSKIE OGRODY”

§ 1 ALLGEMEINES

  1. Die Hausordnung regelt die Grundsätze der Dienstleistungserbringung durch die Pension „Morskie Ogrody” (nachstehend: „Pension” genannt) und die Grundsätze der Haftung sowie der Unterkunft in der Pension. 
  2. Die Hausordnung ist integraler Bestandteil des Vertrags, der zum Zeitpunkt der Reservierung und Vorschusszahlung durch den Gast als Teil des Betrags für die Unterkunft in der Pension abgeschlossen wird. 
  3. Der Gast bestätigt, dass er diese Hausordnung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert, indem er die Handlungen vornimmt, von denen im Absatz 2 dieses Paragraphen die Rede ist, d.h. Reservierung und Vorschusszahlung als Teil des Betrags für die Unterkunft in der Pension. 
  4. Alle Personen, die sich in der Pension aufhalten, verpflichten sich zur Befolgung der Bestimmungen dieser Hausordnung sowie der in der Pension geltenden Brandschutzvorschriften und Sicherheitsvorschriften.

§ 2 RESERVIERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Reservierung der Zimmer erfolgt persönlich, telefonisch, per E-Mail oder durch die Internetseite www.morskieogrody.pl/de/kontakt-2
  2. Die Reservierung gilt als bestätigt, wenn auf das Bankkonto der Pension der Vorschuss für die Unterkunft in der Pension in Höhe von 30% (dreißig Prozent) des Gesamtbetrags für die Unterkunft eingegangen ist. Der Vorschuss ist innerhalb von 3 (drei) Tagen ab dem Reservierungsdatum einzuzahlen. Andernfalls wird die Reservierung storniert. 
  3. Sollte der Gast seinen Aufenthalt in der Pension in kürzerer Zeit als 60 (sechzig) Tage vor dem Termin der geplanten Ankunft stornieren, dann wird der eingezahlte Vorschuss nicht zurückerstattet. 
  4. Unverzüglich nach der Ankunft in der Pension ist der Gast verpflichtet, den restlichen Betrag für die Unterkunft samt Lokalgebühr zu bezahlen und seinen Personalausweis zwecks Anmeldung in der Rezeption vorzulegen. 

§ 3 WARUNKI POBYTU

  1. Die Zimmer in der Pension werden tageweise vermietet. 
  2. Das Zimmer steht dem Gast am Ankunftstag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. 
  3. In der Pension gibt es die Nachtruhe ab 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens. 
  4. Der Pensionsbetreiber stellt den Gästen kostenlose, unbewachte Parkplätze auf dem Pensionsgelände zur Verfügung. 
  5. Der Gast ist verpflichtet, den Pensionsbetreiber über die Mitführung von Wertpapieren oder sonstigen wertvollen Gegenständen zu benachrichtigen, insbesondere von jeglichen Wertsachen und Gegenständen, die einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert haben. Der Gast wird gebeten, die im vorstehenden Satz bezeichneten Gegenstände dem Pensionsbetreiber zur Aufbewahrung zu übergeben. Andernfalls übernimmt der Pensionsbetreiber keine Haftung für diese Gegenstände. 
  6. Am Abreisetag ist der Gast verpflichtet, das Zimmer im nicht verschlechterten Zustand dem Pensionsbetreiber zurückzugeben. 
  7. Am Abreisetag ist der Gast verpflichtet, das Zimmer zu verschließen und den Schlüssel dem Pensionsbetreiber zurückzugeben. 
  8. Aus Brandschutzgründen ist dem Gast untersagt, andere elektrische Geräte in der Pension zu benutzen, als die zur Zimmerausstattung gehörenden Geräte, insbesondere Wasserkocher, Heizgeräte, Tauchsieder, Elektroherde, Mikrowellen. 
  9. Es ist untersagt, auf dem Pensionsgelände zu grillen, mit Ausnahme der dafür bestimmten Plätze. 
  10. In der Pension gilt ein absolutes Rauchverbot. 
  11. Personen, die in der Pension nicht angemeldet sind, dürfen sich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Zimmer aufhalten, und zwar nach vorheriger Benachrichtigung in der Rezeption. 
  12. Personen, die den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste beeinträchtigen, sowie Personen, die die Bestimmungen dieser Hausordnung verletzen, können verpflichtet werden, die Pension unverzüglich zu verlassen, und zwar ohne Anspruch auf die Rückerstattung des bezahlten Betrags für die Unterkunft. In begründeten Fällen behält sich der Pensionsbetreiber das Recht vor, die Polizei zu rufen. 
  13. Der Pensionsbetreiber behält sich das Recht vor, die Dienstleistungserbringung zu verweigern, und zwar gegenüber Personen, die:
  • unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmittel stehen, 
  • sich aggressiv oder vulgär verhalten, 
  • während des vorherigen Aufenthalts in der Pension die Bestimmungen dieser Hausordnung grob verletzt haben, insbesondere durch Anrichten von Schäden am Vermögen der Pension oder der Gäste.

§ 4 HAFTUNG

  1. Der Pensionsbetreiber haftet weder für den Verlust oder Beschädigung der Fahrzeuge, die durch die Gäste auf den Parkplätzen abgestellt sind, noch für den Verlust oder Beschädigung der in den Fahrzeugen befindlichen Sachen. 
  2. Der Pensionsbetreiber haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung der Sachen, die durch den Gast auf das Pensionsgelände während seines Aufenthaltes gebracht werden.
  3. Der Pensionsbetreiber haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung der Sachen, die im Absatz 5 Paragraph 3 bezeichnet sind, und die nicht zur Aufbewahrung übergeben wurden. 
  4. Der Gast haftet für jegliche Beschädigungen oder Zerstörung der Sachen, die zur Zimmerausstattung gehören, sowie der ihm zur Verfügung gestellten Liegestühle und des Strand-Windschutzes, die auf ihn oder ihn besuchende Personen zurückzuführen sind. 
  5. Der Gast ist verpflichtet, den entstandenen Schaden unverzüglich nach seiner Feststellung in der Rezeption anzumelden.

§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Diese Hausordnung gilt ab dem 1. Januar 2016 und kann auf der Internetseite der Pension eingesehen werden www.morskieogrody.pl
  2. Jegliche Streitigkeiten, die auf dem gütlichen Wege beigelegt werden können, werden durch das ordentliche Gericht entschieden, das für den Standort der Pension zuständig ist.